Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelt am 28. September 2022 über die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen - Berlin.de

2022-08-20 11:59:05 By : Ms. Sofia Wu

Name: Simone Köhler E-Mail: verwaltung@verfgh.berlin.de Telefon: (030) 9015 2652

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— Akkreditierungsfrist für Medienvertreter:innen beginnt am 8. August 2022 um 11:00 Uhr —

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird am 28. September 2022 über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVV en) vom 26. September 2021 verhandeln. Die Sitzung ist öffentlich. Die Ladungen an die Beteiligten werden aktuell versandt. Von den insgesamt 35 beim Landesverfassungsgerichtshof eingereichten Einsprüchen gegen die Berliner Wahlen sollen zunächst vier verhandelt werden. Dabei handelt es sich um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie der politischen Parteien Die PARTEI und AfD. Diese Verfahren sind geeignet, alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken. Über weitere Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

In der mündlichen Verhandlung sollen die Themenkomplexe „Wahlfehler“, „Beeinflussung der Sitzverteilung“ und „Rechtsfolgen“ erörtert werden. Die Beteiligten werden Gelegenheit erhalten, zu dem Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ihre Rechtsauffassung vorzutragen. Eine Entscheidung wird an diesem Tag von den neun Verfassungsrichterinnen und -richtern voraussichtlich noch nicht getroffen. Hierfür hat das Gericht gemäß § 29 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) drei Monate Zeit. Die Verkündung der Entscheidung wird ebenfalls öffentlich sein. Sollte ein Verkündungstermin anberaumt werden, wird dieser zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.

Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten – dazu gehören gemäß § 41 VerfGHG neben dem jeweils Einsprechenden u.a. auch der Präsident des Abgeordnetenhauses, die zuständigen Vorstehenden der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsverwaltung für Inneres, die Landeswahlleitung, die Bezirkswahlleiter:innen sowie die betroffenen Bewerber:innen, die Abgeordneten und die Bezirksverordneten – wird die Verhandlung in der Freien Universität in Berlin-Dahlem stattfinden:

Großer Hörsaal (B.001) der Freien Universität Berlin, Arnimallee 22, 14195 Berlin

Alle Verfahrensbeteiligten sind gemäß § 40 VerfGHG berechtigt, an der Verhandlung teilzunehmen. Die Sitzung beginnt um 11:00 Uhr.

Für die Vertreter:innen der Presse gelten besondere Akkreditierungsbedingungen, die am Ende dieser Pressemitteilung erläutert werden.

Im Rahmen der Kapazitäten können auch Bürger:innen an der Verhandlung teilnehmen; die Anzahl der für sie zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist beschränkt und hängt auch davon ab, wie viele Beteiligte erscheinen werden. Insgesamt fasst der Saal 570 Personen.

Klarstellend wird erneut darauf hingewiesen, dass es in den Wahlprüfungsverfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof ausschließlich um die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen geht. Über die Wahlen zum Bundestag und deren Gültigkeit entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter:innen:

Im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse hat die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für die Vertreter:innen von Presse, Rundfunk und anderen Medien Folgendes angeordnet:

1. Akkreditierung Da Presseplätze nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, können grundsätzlich nur akkreditierte Pressevertreter:innen, die sich mit einer Bescheinigung der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs ausweisen, in den Pressebereich des Sitzungssaals zugelassen werden. Insgesamt sind dort 30 Plätze vorhanden. Davon sind folgende Plätze vorbehalten:

Die übrigen Plätze stehen Journalist:innen aller Medien offen.

Die Pressekarten können ab dem 8. August 2022, 11:00 Uhr bis einschließlich 22. August 2022 ausschließlich per E-Mail (pressestelle@verfgh.berlin.de) beantragt werden.

Sollten sich mehr Journalistinnen und Journalisten melden als Presseplätze vorhanden sind, ist grundsätzlich die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche entscheidend, wobei zunächst die vorbehaltenen Plätze in den einzelnen Kategorien (Nachrichtenagenturen, Printmedien mit Hauptsitz in Berlin etc.) zu vergeben sind. Ferner wird in diesem Falle pro Medium nur ein/e Journalist:in zugelassen. Medienvertreter:innen, die keine Akkreditierung erhalten können, weil alle zu vergebenden Plätze bereits belegt sind, werden hiervon kurz nach Ende der Anmeldefrist durch die Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs in Kenntnis gesetzt. Sie werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Reihenfolge auf der Warteliste richtet sich ebenfalls nach dem zeitlichen Eingang des Akkreditierungsgesuches. Die Akkreditierung gilt für das gesamte Verfahren.

2. Foto-, Film und Hörfunkaufnahmen a) Im vor dem Sitzungssaal gelegenen Sicherheitsbereich dürfen bis zu 30 Minuten vor Beginn der Verhandlung bis zu zehn Fernsehteams, bestehend aus je einem Kameramann bzw. einer -frau und bis zu zwei Begleitenden, sowie zehn Fotograf:innen filmen bzw. fotografieren. Ferner wird vier Mitarbeitenden von Radiosendern der Zugang zum Sicherheitsbereich zur Anfertigung von Hörfunkaufnahmen gestattet. Unmittelbar vor Aufruf werden Auftaktbilder im Sitzungssaal zugelassen werden. Alle Rundfunkteams und Fotograf:innen haben anschließend den Sitzungssaal mit ihren Geräten zu verlassen. b) Die Erlaubnis, im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen, setzt unabhängig von einer Akkreditierung nach Ziffer 1.) voraus, dass die Interessierten ab dem 8. August 2022, 11:00 Uhr bis einschließlich 22. August 2022 per Mail (pressestelle@verfgh.berlin.de) einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs gestellt haben, die bei Erfolg hierüber eine Bescheinigung ausstellen wird. c) Auch hier ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche entscheidend, wobei öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten möglichst paritätisch bedacht werden sollen. Eine Poolbildung bleibt vorbehalten. d) Die übrigen angemeldeten Filmteams, Fotograf:innen und Hörfunkmitarbeitenden, die nicht für die Fertigung von Auftaktbildern oder Hörfunkaufnahmen im Sicherheitsbereich zugelassen sind, dürfen erst nach Beginn der Sitzung den Sicherheitsbereich betreten.

3. Für Film-, Foto- und Hörfunkaufnahmen im Sitzungssaal und dem davor liegenden Sicherheitsbereich gelten folgende Beschränkungen: a) Jegliche Aufnahmen von Gerichtspersonen außerhalb des Sitzungssaales sind untersagt, es sei denn diese sind damit ausdrücklich einverstanden. b) Das Mitführen von Stativen, Tonangeln und Leitern wird aus Sicherheitsgründen untersagt. c) Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.

4. Sämtliche Pressevertreter:innen haben den Anordnungen der Sprecherin des Verfassungsgerichtshofes und der Justizwachtmeister:innen unverzüglich zu folgen. Kommen sie den Anordnungen nicht nach, so verlieren sie ihre Akkreditierung.

Nähere Details zum Ablauf (Einlasskontrollen, Ausweispflicht u.a.) werden in einer gesonderten Mitteilung bekannt gegeben.

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